Heizungsförderung – Zuschuss für Ihre neue Heizung!

Als wäre die Auswahl einer passenden Heizung noch nicht schwer genug, sorgt auch der Flickenteppich aus verschiedenen regionalen, bundesweiten, privaten und staatlichen Möglichkeiten zur Förderung für viel Frust bei modernisierungswilligen Hausbesitzern. Das muss aber nicht so sein – wir von Raatschen helfen Ihnen, die passende Förderung für Ihre gewünschte Heizung zu finden, und begleiten Sie von der Auswahl bis zur Montage Ihrer neuen Heizung.

Die passenden Fördermittel – individuell für Sie zusammengestellt

Sparen Sie sich die nervenaufreibende Irrfahrt durch den Fördermittel-Dschungel und vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin in einer unserer Filialen in NRW. Wir analysieren gemeinsam Ihren Bedarf und finden so die geeignete Heizung für Sie. Danach können Sie sich entspannt zurücklehnen. Wir ermitteln für Sie die passenden Fördermöglichkeiten und stellen Ihnen Anträge und Informationen für relevante Optionen zur Verfügung.

Die bekanntesten Fördermöglichkeiten für Ihre Heizung im Überblick

Die zwei bekanntesten staatlichen Einrichtungen zur Förderung für Heizung sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Um von den Fördermöglichkeiten profitieren zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. In die Planung eines neuen Heizsystems muss ein Experte eingebunden werden, der die benötigten Maßnahmen überprüft und einen hydraulischen Abgleich durchführt. Zusammen mit dem Energieberater wird dann ein Antrag für die Förderung (Übernahme der Kosten) gestellt bzw. ausgefüllt. Wichtig hierbei ist, dass die Antragstellung noch vor Beginn der Arbeiten erfolgt, sonst wird die Modernisierung nicht gefördert.

Was viele jedoch nicht wissen: Förderfähig sind nicht nur die Heizgeräte, sondern auch sämtliche Nebenarbeiten, wie die Installation oder der Austausch alter Thermostate. Jedoch sind Solarkollektoranlagen sowie Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes von der Förderung ausgeschlossen.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Seit dem 15.08.2022 haben sich in den Bereichen der Fördermittel bzw. Zuschüsse für Heizungen einiges geändert, auch beim BAFA. Im Gegenzug zur KfW wurden die Bedingungen zur Förderung durch das BAFA vereinfacht. Die Förderungshöhe wird weiterhin als prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch bzw. die Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten berechnet. Doch die Höhe der Fördersätze hat sich geändert.

Mit der Basisförderung der BAFA können Ihre grundsätzlichen Investitionskosten für die moderne Technik gesenkt werden. Wie bei der KfW müssen auch bei dem BAFA bestimmte Bedingungen für die Antragstellung erfüllt werden. Auch hier gilt: Jede Maßnahme muss von einem Energieberater überprüft und zusammen mit ihm vor Baubeginn beim Förderinstitut gestellt werden. Auch der Austausch von Gasheizungen kann gefördert werden, jedoch nur wenn die Inbetriebnahme mindestens zwanzig Jahre zurückliegt. Zudem darf das Gebäude nach dem Austausch nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.

Übrigens: Seit dem 02.01.2020 können die Anträge nun auch über ein elektronisches Antragsformular gestellt werden!

Heizungsart Zuschuss iSFP-Bonus Effizienz-Bonus* Klimageschwindigkeits-Bonus** Einkommens-Bonus*** Konjunktur-Booster**** Max. Fördersatz
Solarthermie 30 % 5% Wird nicht bezuschusst. max. 20% 30% Wird nicht bezuschusst. 70 %
Biomasse 30 % Wird nicht bezuschusst. Wird nicht bezuschusst. max. 20% 30% Wird nicht bezuschusst. 70 %
Wärmepumpe 30 % Wird nicht bezuschusst. 5 % max. 20% 30 % Wird nicht bezuschusst. 70 %
Wasserstofffähige Heizung 30 % Wird nicht bezuschusst. Wird nicht bezuschusst. max. 20% 30 % Wird nicht bezuschusst. 70 %
Innovative Heizungstechnik 30 % Wird nicht bezuschusst.  Wird nicht bezuschusst. max. 20% 30% Wird nicht bezuschusst. 70 %
Wärmenetzanschluss 30 % Wird nicht bezuschusst. Wird nicht bezuschusst. max. 20% 30% Wird nicht bezuschusst. 70 %
Gebäudenetzanschluss 25 % Wird nicht bezuschusst. Wird nicht bezuschusst. max. 20% 30% Wird nicht bezuschusst. 35 %
Gebäudenetz Errichtung / Erweiterung 30 % Wird nicht bezuschusst. Wird nicht bezuschusst. max. 20% 30% Wird nicht bezuschusst. 70 %
Gebäudehülle 15 % 5 % Wird nicht bezuschusst. Wird nicht bezuschusst. Wird nicht bezuschusst. 10 % 30%
Anlagentechnik 15 % 5 % Wird nicht bezuschusst. Wird nicht bezuschusst. Wird nicht bezuschusst. Wird nicht bezuschusst. 10% 30 %
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung 15 % 5 % Wird nicht bezuschusst. Wird nicht bezuschusst. Wird nicht bezuschusst. 10% 50 %
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung 50 % Wird nicht bezuschusst. Wird nicht bezuschusst. Wird nicht bezuschusst. Wird nicht bezuschusst. 10% 50 %
Fachplanung und Bauleitung 50 % Wird nicht bezuschusst. Wird nicht bezuschusst. Wird nicht bezuschusst. Wird nicht bezuschusst. Wird nicht bezuschusst. 50%

Übrigens: Seit dem 02.01.2020 können die Anträge nun auch über ein elektronisches Antragsformular gestellt werden!

* Der Effizienzbonus gilt für Wärmepumpen mit der Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder mit natürlichem Kältemittel.
** Ab 2025 sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus voraussichtlich auf 15%, ab 2027 auf 10%, ab 2029 sinkt er alle zwei Jahre um -3%.
Das sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme:
Die Maßnahme muss bis Ende 2025 umgesetzt sein. / Der Bonus wird nur für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gas-Etagen- genehmigt oder für eine alte Gasheizung oder Biomasseheizung, wenn diese mindestens 20 Jahre alt ist.
*** Den Einkommensbonus erhalten nur selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 Euro.
**** Der Konjunktur-Bonus wird bis zur Ausschöpfung eines Sonderbudgets in Höhe von 3 Mrd Euro gewährt, davon 2 Mrd Euro für selbstnutzende Eigentümer.

Was können Sie wirklich sparen?

Mit der Modernisierungsmaßnahme haben Sie die Möglichkeit, Ihre Investitionskosten so gering wie möglich zu halten. Doch schaffen Sie sich auch die Möglichkeit Ihr altes Heizungsmodell gegen ein Heizsystem mit erneuerbaren Energien auszutauschen – so sparen Sie mit einer förderfähigen Anlage zukünftig an Heizkosten und reduzieren Ihren CO2-Ausstoß. Um ihnen zu zeigen, welche Vorteile eine Förderung für Sie hat, haben wir die Kosten beispielhaft für Sie erstellt. 

In unserem Beispiel handelt es sich um die Förderung für den Austausch einer alten Gasheizung:

Die alte Heizungsanlage: Gasheizung, älter als 20 Jahre, mit zentraler Warmwasserversorgung (Einfamilienhaus mit 4 Personen)

Die neue Heizungsanlage: Luft-Wasser-Wärmepumpe mit zentraler Warmwasserversorgung

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Das staatliche Institut KfW fördert energetische Sanierungen von Wohngebäuden, Baudenkmalen, Komplettmaßnahmen bei Neubau sowie der Umwidmung von Gewerbeflächen.

Nicht mehr von der KfW werden Öl, Gas, Kohle und ergänzende Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien sowie Heizungs- und Lüftungspakete unterstützt. Wenn eine Förderung durch die KfW erfolgen soll, wird der Kredit nicht mit der KfW, sondern mit der Hausbank abgeschlossen, die anschließend den Antrag beim Förderinstitut stellt.

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Michael Koch
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