FAQ
Häufig gestellte Fragen zum Thema Heizung
Was bedeutet der „hydraulische Abgleich“ und welchen Service bietet mir Raatschen, wenn ich meine Heizung selbst einbauen möchte? Was muss ich bei der Heizungsmodernisierung beachten, wenn ich einen Termin bei Raatschen wünsche? Als Bauherr eines Neubaus oder während der Modernisierung stellt man sich viele Fragen zum Thema Heizung, die nur ein Fachmann beantworten kann. Wir möchten die Gelegenheit nutzen und Ihnen hier die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Heizung und Energie beantworten.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, steht Ihnen unser Team gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung!
Allgemeine Fragen
Auf Wunsch bauen wir Ihre neue Wärmeanlage gerne ein. Dafür stehen Ihnen unsere eigenen, zertifizierten Mitarbeiter zur Verfügung, die jedes Jahr hunderte Heizzentralen-Erneuerungen durchführen. Unsere Mitarbeiter sind also absolute Profis in dem Bereich, was Ihnen Sicherheit durch Professionalität bietet. Da die neuen Heizsysteme immer komplexer werden, empfehlen wir den Einbau durch geschulte Fachleute wie unsere Monteure.
• Baujahr des Hauses
• Größe des Hauses
• Heizflächen im Haus
• usw.
Es hängt aber auch sehr stark von Ihren Wünschen und Vorstellungen ab. So können Sie eine Wärmeanlage mit maximal regenerativem Anteil bevorzugen, eine besonders wirtschaftliche Lösung wählen oder sich für eine besonders umfassende Lösung entscheiden, Stichwort Wärme- und Stromproduktion. Wir haben es uns zum Ziel gemacht, die jeweils beste Lösung für unsere Kunden zu finden. Stellen Sie uns also bitte gerne auf die Probe!
Heizungstechniken
- Öl- und Gasheizungen, die über 30 Jahre alt sind
- oft gilt die Austauschpflicht bei einem Eigentümerwechsel, spätestens zwei Jahre später
- Ölheizungen dürfen spätestens ab dem 01.01.2024 nicht mehr verbaut werden
Gerne beraten wir Sie anhand Ihrer individuellen Situation zu möglichen Ausnahmeregelungen. Nehmen Sie Kontakt auf.
- vor der Veröffentlichung der regionalen Wärmeplanung:
Ölheizungen sind erlaubt, wenn Sie den Anteil erneuerbarer Energien schrittweise auf 60 Prozent anheben. - bei einem geplanten Wärmenetzausbau in der Region:
Wenn der Ausbau des Wärmenetzes geplant ist, gibt es vorerst keine Einschränkungen bei der Auswahl der Heizungen. Lassen Sie sich beraten, welche Vorgaben Sie in solch einem Fall erfüllen müssen. - bei der Kombination mit einer Wärmepumpe:
Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer Ölheizung eine Wärmepumpe verbauen, darf diese weiter betrieben werden. Diese Ausnahme gilt jedoch nur, wenn die Wärmepumpe mindestens 30 Prozent der Heizlast deckt. Teilweise sind sogar mindestens 40 Prozent vorgeschrieben. Gerne informieren wir Sie im Detail.
Seit dem 01.01.2024 gilt die Kombinationspflicht mit regenerativen Energien übrigens auch für gasbetriebene Wärmeerzeuger. Somit ist die Richtung klar: Das Klimapaket verfolgt das Ziel auf klimafreundlichere Alternativen umzustellen. Es sollte immer genau geprüft werden, ob sich der Umstieg auf eine klimafreundlichere Variante lohnt und welche passend zu Ihrem Objekt ist.
Im Hinblick auf Energiesparpotenziale ist der Austausch alter Heizsysteme teilweise auch schon vor Ablauf der Frist sinnvoll. Hier sind Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen, langfristig am sinnvollsten. Vor allem Wärmepumpen gelten als Heizsystem der Zukunft. Diese können auch gut mit Photovoltaikanlagen oder Solarthermie kombiniert werden, wodurch sich noch mehr an Energie und Kosten einsparen lässt.