Austausch Ölheizungen

Jahrelang gehörte die Ölheizung zu den mit am häufigsten genutzten Wärmeerzeugern in Deutschland. Besonders die Brennwertkessel waren häufig die erste Wahl, wenn es um die Anschaffung einer neuen Heizung ging. Doch durch das Heizungsgesetz 2024 wird seitdem keine neue Ölheizung mehr verbaut. Auch bei Raatschen Heizung gibt es keine Ölheizung mehr im Sortiment. Das heißt für viele Hausbesitzer jetzt und in Zukunft, dass sie eine Alternative für Ihre Heizung brauchen. Bei Raatschen beraten wir Sie zur Austauschpflicht und zu den sinnvollen Alternativen.

Austauschpflicht für Ölheizungen

Das Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG-Reform)

Seit dem 01.01.2024 gilt das sogenannte neue Heizungsgesetz – das Gebäudeenergiegesetz. Hier wird vor allem eine Vorgabe gestellt, die Hausbesitzer jetzt und in Zukunft zum Handeln zwingt:
Jede neu eingebaute Heizung muss zu 65% mit regenerativen Energien betrieben werden.

Für die Ölheizung bedeutet das, dass Sie nicht mehr verbaut werden darf. Diese Regelung gilt sowohl in Neubauten als auch in Bestandsgebäuden, wenn eine alte Heizung defekt ist (beachten Sie dazu zusätzlich Ihren kommunalen Wärmeplan). Ihre Ölheizung muss auch dann ersetzt werden, wenn:

  • diese ein Konstanttemperaturkessel ist
    ODER
  • diese länger als 30 Jahre in Betrieb ist

Gerne stehen Ihnen unsere Experten zur Seite, um Sie zu der GEG-Reform, der Austauschpflicht und zur Förderung für Ihre neue Heizung zu beraten.

Raatschen Service bleibt bestehen – Wartung bis zur Austauschpflicht

Bei Raatschen Heizung bleibt Ihre bestehende Ölheizung weiterhin in erfahrenen Händen. Auch wenn wir mittlerweile keine neuen Ölheizungen mehr installieren, ist unser Service für die Wartung und Pflege Ihrer bestehenden Anlage nach wie vor verfügbar. Wir sorgen mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung dafür, dass Ihre Ölheizung effizient und zuverlässig läuft. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für eine kontinuierliche und professionelle Betreuung Ihrer Heizanlage – wir lassen Sie nicht alleine!

Ihre Alternativen zur Ölheizung

Sie müssen Ihre Ölheizung austauschen und wollen sich vorab über Ihre Möglichkeiten informieren? Wir haben die Alternativen im Überblick:

Wärmepumpen

Mit Wärmepumpen setzen Sie auf umweltfreundliche und zukunftsfähige Heizsysteme. Diese effiziente Technologie nutzt erneuerbare Energiequellen, um Ihr Zuhause ganzjährig und zu geringen Kosten zu beheizen oder im Sommer zu kühlen.

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Gasheizungen

Mit einer Gasheizung bieten wir Ihnen eine zuverlässige Lösung für die Beheizung Ihres Hauses. Diese Heizungen müssen dann jedoch an die aktuellen Energiesparziele angepasst werden, indem Sie mit Solarthermie, Photovoltaik oder auch mit Wärmepumpen kombiniert werden. Nur dann profitieren Sie auch jetzt noch von der staatlichen Förderung.

Gas-/Hybridheizung Förderung mit Raatschen

Hybridheizungen

Die perfekte Kombination aus Effizienz und Flexibilität: Hybridanlagen verbinden erneuerbare Energien mit traditioneller Technologie, um eine sowohl zuverlässige als auch umweltfreundlichere Heizlösung zu bieten.

Jetzt Alternative prüfen

Kombinieren Sie Ihre neue Heizung für höchstmögliche Effizienz und Kosten-Ersparnis:

Photovoltaikanlage / Solaranlage Dachmontage

Photovoltaikanlagen

Mit modernen Photovoltaikanlagen nutzen Sie die Kraft der Sonne zur Energiegewinnung. Sie sind eine nachhaltige Lösung, um Ihren Strombedarf zu decken und gleichzeitig die Umwelt zu schonen.

Solarthermie

Solaranlagen sind eine besonders effektive Lösung, um Ihr Zuhause effizient und kostengünstig zu beheizen. Die Anlagen nutzen die Sonnenenergie zur Stromgewinnung und reduzieren dadurch zeitgleich Ihren CO2-Fußabdruck.

Raatschen Heizung –
Ihr kompetenter Ansprechpartner für zukunftsfähige Heizungsanlagen

Haben Sie Fragen zur Förderung Ihres Projekts? Wir informieren Sie zu allen öffentlichen Subventionierungen wie den Förderprogrammen der KFW. Mit Raatschen stellen Sie eine günstige Finanzierung sicher und ermöglichen sich die besten Konditionen.

Häufig gestellte Fragen

Die Vorgaben, welche Heizungen ab 2023 noch eingebaut bzw. genutzt werden dürfen, richten sich nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Um die Klimabilanz in Deutschland zu verbessern, gelten viele Heizungen nicht mehr als zukunftsfähig. Hier ein Überblick, welche Heizungen Sie erneuern müssen:

  • Öl- und Gasheizungen, die über 30 Jahre alt sind
  • oft gilt die Austauschpflicht bei einem Eigentümerwechsel, spätestens zwei Jahre später
  • Ölheizungen dürfen spätestens ab 2024 nicht mehr verbaut werden

Gerne beraten wir Sie anhand Ihrer individuellen Situation zu möglichen Ausnahmeregelungen. Nehmen Sie Kontakt auf.

Schon 2023 ist die Ölheizung im Regelfall nicht mehr lieferbar. Doch insofern sie nicht älter als 30 Jahre ist, gilt keine Austauschpflicht. Eine Austauschpflicht für alte und ineffiziente Heizungsanlagen gibt es bereits durch die EnEV, eben für Anlagen, die älter sind als 30 Jahre. Das Klimapaket sieht darüber hinaus keine Verschärfung für bestehende Ölheizgeräte vor. Klar ist aber auch, dass dieser Wert von 30 Jahren relativ willkürlich festgelegt ist. Somit sollte jeder Hausbesitzer individuell prüfen lassen, ob seine Heizungsanlage noch aus wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll betrieben werden kann oder ob es bessere Alternativen gibt.
Viele stellen sich die Frage: “Welche alten Heizungen müssen nach 30 Jahren raus?” Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten, sondern sollte individuell geprüft werden. Grundsätzlich gilt jedoch derzeit die Regelung (Stand: April 2023), dass eine Öl- als auch Gas-Heizung im Regelfall nach einem Bestandsalter von 30 Jahren von der Austauschpflicht betroffen ist. Also Öl- und Gas-Heizungen, die vor 1993 eingebaut wurde. Das Alter Ihrer Heizung ermitteln Sie anhand des Typenschildes. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten.

Seit einem neuen Beschluss der Bundesregierung ist der Einbau einer neuen Öl-Heizung ab 2024 nicht mehr erlaubt. Auch 2023 ist der Einbau aufgrund verminderter Liefermöglichkeiten kaum noch möglich – bei Raatschen bekommen Sie keine neue Ölheizung mehr.

Ab 2024 gilt die Kombinationspflicht mit regenerativen Energien übrigens auch für gasbetriebene Wärmeerzeuger. Somit ist die Richtung klar: Das Klimapaket verfolgt das Ziel auf klimafreundlichere Alternativen umzustellen. Es sollte immer genau geprüft werden, ob sich der Umstieg auf eine klimafreundlichere Variante lohnt und welche passend zu Ihrem Objekt ist.

Im Hinblick auf Energiesparpotenziale ist der Austausch alter Heizsysteme teilweise auch schon vor Ablauf der Frist sinnvoll. Hier sind Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen, langfristig am sinnvollsten. Vor allem Wärmepumpen gelten als Heizsystem der Zukunft. Diese können auch gut mit Photovoltaikanlagen oder Solarthermie kombiniert werden, wodurch sich noch mehr an Energie und Kosten einsparen lässt.

Eine Förderung für den Austausch Ihrer alten Ölheizung ist nur dann möglich, wenn Sie diese durch eine Heizung mit Antrieb erneuerbarer Energien ersetzen. Einen detaillierten Überblick über die Fördermöglichkeiten erhalten Sie auf unserer Website.